Sie beruht auf dem Gesetz vom 3. April 2020 über eine Beihilferegelung für Unternehmen in vorübergehenden Schwierigkeiten.
Die Hauptmerkmale dieser Hilfe sind folgende:
- Es handelt sich um eine Hilfe in Form eines rückzahlbaren Vorschusses mit einem Zinssatz von 0,5% ;
- Sie ist bestimmt an jede Gesellschaft oder natürliche Personen die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, sowie bestimmte freie Berufe ;
- Die Hilfe beläuft sich maximal bis zu 50% von Personal- und Mietkosten (maximal 10 000€ pro Monat) für den Zeitraum vom 15. März 2020 bis zum 15. Mai 2020. Der Antrag auf Unterstützung kann also erst ab dem 15. Mai 2020 gestellt werden ;
- Der Höchstbetrag der Unterstützung beträgt 500 000€ ;
- Die Gesellschaft sollte nicht als ". Unternehmen in Schwierigkeiten " am 1. Januar 2020. Dies ist der Fall, wenn der Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen zu einem negativen kumulierten Betrag führt, der die Hälfte des Stammkapitals übersteigt;
- Der Antrag muss eingereicht werden beim Ministerium für Wirtschaft bis spätestens 15. August 2020 zusammen mit :
- Entweder Jahresabschluss 2019
- Entweder mit verfügbaren Finanzdaten (Beispiel: Jahresabschluss 2018 und Bankauszüge, aus denen die Ausgaben für Personal und Miete hervorgehen) ;
- Die Hilfe wird vor dem 1. Oktober 2020 ausgezahlt. Die Rückzahlung der Beihilfe erfolgt auf der Grundlage eines Rückzahlungsplans, der von dem antragstellenden Unternehmen vorgeschlagen und vom Staat gegen Ende des ersten Halbjahres 2021 genehmigt wird. Die Rückzahlung der Beihilfe beginnt frühestens zwölf Monate nach der Zahlung des rückzahlbaren Vorschusses, sofern das Unternehmen nichts anderes beantragt ;
Wenn Sie möchten, dass wir uns um die Erstellung dieses Antrags kümmern rückzahlbaren Vorschusses zu erhalten, bitten wir Sie, sich per E-Mail erneut an uns zu wenden.