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Hilfe von 2500€ für Selbstständige

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Es handelt sich um eine sofortige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung von 2 500 € mit den folgenden Merkmalen:

  • Sie gilt für natürliche Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten, oder für unabhängige Geschäftsführer von Unternehmen (die +25% des Kapitals des Unternehmens besitzen) ;
  • Sie gilt nicht für Ärzte, Angehörige von Gesundheitsberufen wie Masseure, Physiotherapeuten, Logopäden usw. sowie für selbstständige und freischaffende Künstler;
  • Das Einkommen des Selbstständigen, das als Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge 2019 diente, darf das 2,5-fache des sozialen Mindestlohns nicht überschreiten (d. h. 5 354,98 € pro Monat oder 64 259,70 € pro Jahr),
  • Die Zahl der Beschäftigten darf 9 nicht überschreiten (einschließlich Selbständiger) ;
  • Sie ist nicht kumulierbar mit der am 25. März 2020 eingeführten finanziellen Unterstützung in Höhe von 5000€. (von denen der Selbstständige als Kaufmann oder wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens profitieren konnte). Um den Antrag auf die Beihilfe von 2500 € als Selbstständiger zu stellen, müssen Sie also auf eine negative Antwort des Wirtschaftsministeriums bezüglich der Beihilfe von 5000 € warten;

Wenn Sie möchten, dass wir uns um die Erstellung dieses Antrags kümmernBitte klicken Sie auf den untenstehenden Link "Bitte verfassen Sie meine Anfrage", damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und an uns zurücksenden können:

  • BIB ;
  • Das beigefügte Mandat ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet ;
  • Das Schreiben des Wirtschaftsministeriums, in dem die Ablehnung der finanziellen Unterstützung in Höhe von 5.000 € mitgeteilt wird. ;

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