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Unterverwaltung HORECA

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Wenn der technische Geschäftsführer einer Schankstätte abwesend sein muss (Beispiel: Krankheit, Urlaub, ...) und die Schankstätte während dieser Zeit geöffnet bleiben soll, ist er gegenüber der Zoll- und Akzisenverwaltung verpflichtet, einen Untergeschäftsführer zu benennen. Der Antrag auf Unterbewirtschafter muss bei der Verwaltung mit verschiedenen Belegen eingereicht werden, je nach der Eigenschaft des Unterbewirtschafters. Die Ernennung des Unterverwalters kann befristet oder unbefristet sein. Sobald die Behörde die Unterpacht bewilligt hat, erhält der technische Geschäftsführer eine Unterpachtbescheinigung, die ständig am Ort des Geschäftsbetriebs aufzubewahren ist. Der Unterverwalter wird dann
berechtigt, den technischen Leiter in dessen Abwesenheit zu vertreten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen.

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