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Gesetz für gemeinnützige Vereine und Stiftungen

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Nach dem neuen Gesetz vom 7. August 2023 über gemeinnützige Vereine und Stiftungen, das am 23. September 2023 in Kraft getreten ist, finden Sie im Folgenden einige Merkmale dieses neuen Gesetzes :

  • Die Mindestanzahl der Vereinsmitglieder wird von 3 auf 2 gesenkt ;
  • Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Verwaltungsratsmitgliedern. Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder können unentgeltlich ausgeübt werden ;
  • Es gibt keine Verpflichtung mehr, die Mitgliederliste jährlich im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Rcs) zu veröffentlichen. Die Listen müssen intern vom Vorstand geführt werden und können in elektronischer Form geführt werden;
  • Möglichkeit, Hauptversammlungen und Verwaltungsratssitzungen per Videokonferenz abzuhalten ;
  • Die VoG kann Immobilien besitzen, die nicht für die Erfüllung ihres Zwecks erforderlich sind;
  • VoGs werden je nach Anzahl der Beschäftigten, der jährlichen Gesamteinnahmen und der Summe der gehaltenen Vermögenswerte in kleine, mittlere und große VoGs eingeteilt. Je nach Kategorie muss jede VoG bestimmte Buchführungspflichten befolgen;
  • Die VoG ist auch weiterhin verpflichtet, das Handelsregister bei Satzungsänderungen oder Änderungen im Verwaltungsrat sowie das Register bei Änderungen des wirtschaftlichen Eigentümers auf dem neuesten Stand zu halten;

 

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen.

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