Montag -> Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr

Buchführungspflichten im Steuerbereich

;

Der Steuerdirektor hatte am 15. September 2017 sein Rundschreiben L.G. - A Nr. 63 über "Buchführungspflichten in Steuersachen" veröffentlicht.

In Bezug auf das Kassenbuch hieß es unter anderem, dass "alle Transaktionen unverzüglich, wahrheitsgetreu, vollständig und nach Datum geordnet entweder in einem einzigen Journalbuch oder in einem System von Spezialjournalen eingetragen werden müssen". Außerdem "bleibt anzumerken, dass ein Kassenbuch, das mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms (z. B. Excel) geführt wird, nicht zulässig ist, da Änderungen jederzeit möglich sind".

Wenn das Finanzamt Unregelmäßigkeiten im Kassenbuch feststellt, die zu einer Steuerfestsetzung führen, setzen Sie sich dem Risiko aus, sich gemäß Artikel 396 des Allgemeinen Steuergesetzes (Abgabenordung) sowie gemäß Artikel 506-1 des Strafgesetzbuches strafbar zu machen.

 

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen.

Lust auf mehr?

Entdecken Sie unsere anderen Artikel

de_DEDE