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Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023

Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Erklärung für die Einkommensteuer natürlicher Personen für das Jahr 2023 bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden muss (Datum des Eingangs beim Finanzamt, nicht das Datum der Versendung der Erklärung).

Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen?

A) Bei Einkünften, bei denen die Steuer an der Quelle einbehalten wurde :

o Wenn es ein steuerpflichtiges luxemburgisches Einkommen von mehr als 100.000 Euro gibt.
o Wenn in einem (gebietsansässigen oder gebietsfremden) Haushalt eine Kumulierung von mehreren
Einkommen und der kumulierte Betrag dieser steuerpflichtigen Einkommen übersteigt :
 36.000 € für ledige und verheiratete Steuerzahler (Klasse 1 und 2)
 30.000 € für alleinstehende Steuerzahler mit unterhaltsberechtigten Kindern (Klasse 1a)
o Wenn ein gebietsfremder Haushalt sich für die Gleichstellung mit einem gebietsansässigen Haushalt entschieden hat, um den auf seiner/seinen Lohnsteuerkarte(n) angegebenen Steuersatz zu regulieren.
o Wenn das zu versteuernde Einkommen mehr als 1.500 € an Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen, Tantiemen enthält.

B) Bei Einkünften, die nicht dem Quellensteuerabzug unterliegen, wenn in einem Haushalt (gebietsansässig oder nicht gebietsansässig) andere in Luxemburg steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 600 € pro Jahr vorhanden sind (Mieten in Luxemburg, verschiedene Leistungen usw.).

Wer kann eine Steuererklärung einreichen?

o Gebietsansässige Steuerpflichtige, die abzugsfähige Kosten wie Zinsen für Immobilienkredite, Sonderausgaben oder andere außergewöhnliche Belastungen absetzen möchten.
o Nichtansässige Steuerpflichtige, die die steuerliche Gleichstellung beantragen, um wie der Ansässige abzugsfähige Kosten geltend zu machen (siehe Punkt oben).
o Steuerpflichtige Partner, Lebensgemeinschaften, gesetzlich Zusammenlebende, die gemeinsam besteuert werden möchten, um von der Kollektivbesteuerung nach dem Tarif der Steuerklasse 2 zu profitieren.
o Verheiratete Steuerzahler, die nicht getrennt leben, von denen einer steuerpflichtig ist
ansässig und der andere nicht ansässig ist und die sich gemeinsam für eine gemeinsame Steuererklärung entscheiden.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen.

Unterverwaltung HORECA

Unterverwaltung HORECA

Wenn der technische Geschäftsführer einer Schankstätte abwesend sein muss (Beispiel: Krankheit, Urlaub, ...) und die Schankstätte während dieser Zeit geöffnet bleiben soll, ist er gegenüber der Zoll- und Akzisenverwaltung verpflichtet, einen Untergeschäftsführer zu benennen. Der Antrag auf Unterbewirtschafter muss bei der Verwaltung mit verschiedenen Belegen eingereicht werden, je nach der Eigenschaft des Unterbewirtschafters. Die Ernennung des Unterverwalters kann befristet oder unbefristet sein. Sobald die Behörde die Unterpacht bewilligt hat, erhält der technische Geschäftsführer eine Unterpachtbescheinigung, die ständig am Ort des Geschäftsbetriebs aufzubewahren ist. Der Unterverwalter wird dann
berechtigt, den technischen Leiter in dessen Abwesenheit zu vertreten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen.

Hinterlegung des Jahresabschlusses

Hinterlegung des Jahresabschlusses

Gemäß Artikel 75 des Gesetzes vom 19. Dezember 2002 sind luxemburgische Unternehmen verpflichtet, ihren Jahresabschluss (PCN) auf der ECDF-Plattform sowie den Jahresabschluss beim Handels- und Gesellschaftsregister zu hinterlegen. Dies gilt vor allem für Handelsgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, luxemburgische Niederlassungen ausländischer Unternehmen usw.).

Die Hinterlegung des Jahresabschlusses muss innerhalb eines Monats nach dessen Genehmigung und spätestens 7 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen (Geschäftsjahr endet am 31.12.N -> Hinterlegung bis zum 31.07.N+1 spätestens).

Bei verspäteter Einreichung wendet das Handels- und Gesellschaftsregister Strafen wie folgt an
folgende :
- 50€, wenn die Einzahlung innerhalb des 8. Monats nach dem Abschluss erfolgt;
- 200€, wenn die Einzahlung zwischen dem 9. und 11. Monat nach dem Abschluss erfolgt;
- 500€, wenn die Einzahlung ab dem 12. Monat nach dem Abschluss erfolgt;
Bei Nichthinterlegung des Jahresabschlusses können Geschäftsführer und Verwalter mit einer Geldstrafe von 500 bis 25.000 € belegt werden (Artikel 1500-2 des geänderten Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften).

Natürliche Personen mit einer Geschäftstätigkeit und einem Umsatz von mehr als 100.000 € vor Steuern müssen ebenfalls ihre Konten (PCN) und den Jahresabschluss hinterlegen.
Darüber hinaus riskieren Unternehmen die Schließung ihrer Bankkonten, wenn die Bankinstitute feststellen, dass der Jahresabschluss nicht im Handelsregister veröffentlicht wurde.
Gesellschaften.

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Buchführungspflichten im Steuerbereich

Buchführungspflichten im Steuerbereich

Der Steuerdirektor hatte am 15. September 2017 sein Rundschreiben L.G. - A Nr. 63 über "Buchführungspflichten in Steuersachen" veröffentlicht.

In Bezug auf das Kassenbuch hieß es unter anderem, dass "alle Transaktionen unverzüglich, wahrheitsgetreu, vollständig und nach Datum geordnet entweder in einem einzigen Journalbuch oder in einem System von Spezialjournalen eingetragen werden müssen". Außerdem "bleibt anzumerken, dass ein Kassenbuch, das mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms (z. B. Excel) geführt wird, nicht zulässig ist, da Änderungen jederzeit möglich sind".

Wenn das Finanzamt Unregelmäßigkeiten im Kassenbuch feststellt, die zu einer Steuerfestsetzung führen, setzen Sie sich dem Risiko aus, sich gemäß Artikel 396 des Allgemeinen Steuergesetzes (Abgabenordung) sowie gemäß Artikel 506-1 des Strafgesetzbuches strafbar zu machen.

 

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Gesetz für gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Gesetz für gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Nach dem neuen Gesetz vom 7. August 2023 über gemeinnützige Vereine und Stiftungen, das am 23. September 2023 in Kraft getreten ist, finden Sie im Folgenden einige Merkmale dieses neuen Gesetzes :

  • Die Mindestanzahl der Vereinsmitglieder wird von 3 auf 2 gesenkt ;
  • Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Verwaltungsratsmitgliedern. Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder können unentgeltlich ausgeübt werden ;
  • Es gibt keine Verpflichtung mehr, die Mitgliederliste jährlich im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Rcs) zu veröffentlichen. Die Listen müssen intern vom Vorstand geführt werden und können in elektronischer Form geführt werden;
  • Möglichkeit, Hauptversammlungen und Verwaltungsratssitzungen per Videokonferenz abzuhalten ;
  • Die VoG kann Immobilien besitzen, die nicht für die Erfüllung ihres Zwecks erforderlich sind;
  • VoGs werden je nach Anzahl der Beschäftigten, der jährlichen Gesamteinnahmen und der Summe der gehaltenen Vermögenswerte in kleine, mittlere und große VoGs eingeteilt. Je nach Kategorie muss jede VoG bestimmte Buchführungspflichten befolgen;
  • Die VoG ist auch weiterhin verpflichtet, das Handelsregister bei Satzungsänderungen oder Änderungen im Verwaltungsrat sowie das Register bei Änderungen des wirtschaftlichen Eigentümers auf dem neuesten Stand zu halten;

 

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