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Hinterlegung des Jahresabschlusses

Hinterlegung des Jahresabschlusses

Gemäß Artikel 75 des Gesetzes vom 19. Dezember 2002 sind luxemburgische Unternehmen verpflichtet, ihren Jahresabschluss (PCN) auf der ECDF-Plattform sowie den Jahresabschluss beim Handels- und Gesellschaftsregister zu hinterlegen. Dies gilt vor allem für Handelsgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, luxemburgische Niederlassungen ausländischer Unternehmen usw.).

Die Hinterlegung des Jahresabschlusses muss innerhalb eines Monats nach dessen Genehmigung und spätestens 7 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen (Geschäftsjahr endet am 31.12.N -> Hinterlegung bis zum 31.07.N+1 spätestens).

Bei verspäteter Einreichung wendet das Handels- und Gesellschaftsregister Strafen wie folgt an
folgende :
- 50€, wenn die Einzahlung innerhalb des 8. Monats nach dem Abschluss erfolgt;
- 200€, wenn die Einzahlung zwischen dem 9. und 11. Monat nach dem Abschluss erfolgt;
- 500€, wenn die Einzahlung ab dem 12. Monat nach dem Abschluss erfolgt;
Bei Nichthinterlegung des Jahresabschlusses können Geschäftsführer und Verwalter mit einer Geldstrafe von 500 bis 25.000 € belegt werden (Artikel 1500-2 des geänderten Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften).

Natürliche Personen mit einer Geschäftstätigkeit und einem Umsatz von mehr als 100.000 € vor Steuern müssen ebenfalls ihre Konten (PCN) und den Jahresabschluss hinterlegen.
Darüber hinaus riskieren Unternehmen die Schließung ihrer Bankkonten, wenn die Bankinstitute feststellen, dass der Jahresabschluss nicht im Handelsregister veröffentlicht wurde.
Gesellschaften.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen.

Buchführungspflichten im Steuerbereich

Buchführungspflichten im Steuerbereich

Der Steuerdirektor hatte am 15. September 2017 sein Rundschreiben L.G. - A Nr. 63 über "Buchführungspflichten in Steuersachen" veröffentlicht.

In Bezug auf das Kassenbuch hieß es unter anderem, dass "alle Transaktionen unverzüglich, wahrheitsgetreu, vollständig und nach Datum geordnet entweder in einem einzigen Journalbuch oder in einem System von Spezialjournalen eingetragen werden müssen". Außerdem "bleibt anzumerken, dass ein Kassenbuch, das mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms (z. B. Excel) geführt wird, nicht zulässig ist, da Änderungen jederzeit möglich sind".

Wenn das Finanzamt Unregelmäßigkeiten im Kassenbuch feststellt, die zu einer Steuerfestsetzung führen, setzen Sie sich dem Risiko aus, sich gemäß Artikel 396 des Allgemeinen Steuergesetzes (Abgabenordung) sowie gemäß Artikel 506-1 des Strafgesetzbuches strafbar zu machen.

 

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Gesetz für gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Gesetz für gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Nach dem neuen Gesetz vom 7. August 2023 über gemeinnützige Vereine und Stiftungen, das am 23. September 2023 in Kraft getreten ist, finden Sie im Folgenden einige Merkmale dieses neuen Gesetzes :

  • Die Mindestanzahl der Vereinsmitglieder wird von 3 auf 2 gesenkt ;
  • Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Verwaltungsratsmitgliedern. Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder können unentgeltlich ausgeübt werden ;
  • Es gibt keine Verpflichtung mehr, die Mitgliederliste jährlich im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Rcs) zu veröffentlichen. Die Listen müssen intern vom Vorstand geführt werden und können in elektronischer Form geführt werden;
  • Möglichkeit, Hauptversammlungen und Verwaltungsratssitzungen per Videokonferenz abzuhalten ;
  • Die VoG kann Immobilien besitzen, die nicht für die Erfüllung ihres Zwecks erforderlich sind;
  • VoGs werden je nach Anzahl der Beschäftigten, der jährlichen Gesamteinnahmen und der Summe der gehaltenen Vermögenswerte in kleine, mittlere und große VoGs eingeteilt. Je nach Kategorie muss jede VoG bestimmte Buchführungspflichten befolgen;
  • Die VoG ist auch weiterhin verpflichtet, das Handelsregister bei Satzungsänderungen oder Änderungen im Verwaltungsrat sowie das Register bei Änderungen des wirtschaftlichen Eigentümers auf dem neuesten Stand zu halten;

 

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Gewährung von Kurzarbeit wegen COVID-19

Gewährung von Kurzarbeit wegen COVID-19

Dieses Verfahren wurde leider geändert. Daher hat die ADEM den Betroffenen soeben mitgeteilt, dass alle Anträge, einschließlich des Antrags für den Monat März, zwingend über die Seite MyGuichet. Daher wurden alle Einreichungen, die sie per Post oder E-Mail erreichten, automatisch abgelehnt.
 

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie möchten, dass wir diesen Verwaltungsvorgang für Sie übernehmen. In diesem Fall senden Sie uns bitte die unten aufgeführten Dokumente per E-Mail zu:

  • Die Mandat beigefügt, ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterzeichnet (alle Felder müssen ausgefüllt werden) ;
  • Ein Bankidentifikationsnachweis entspricht der Kontonummer, die auf der Vollmacht angegeben ist ;
  • Das Dokument "Beleg", das vom gesetzlichen Vertreter des antragstellenden Unternehmens unterzeichnet wurde.
Hilfe von 2500€ für Selbstständige

Hilfe von 2500€ für Selbstständige

Es handelt sich um eine sofortige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung von 2 500 € mit den folgenden Merkmalen:

  • Sie gilt für natürliche Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten, oder für unabhängige Geschäftsführer von Unternehmen (die +25% des Kapitals des Unternehmens besitzen) ;
  • Sie gilt nicht für Ärzte, Angehörige von Gesundheitsberufen wie Masseure, Physiotherapeuten, Logopäden usw. sowie für selbstständige und freischaffende Künstler;
  • Das Einkommen des Selbstständigen, das als Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge 2019 diente, darf das 2,5-fache des sozialen Mindestlohns nicht überschreiten (d. h. 5 354,98 € pro Monat oder 64 259,70 € pro Jahr),
  • Die Zahl der Beschäftigten darf 9 nicht überschreiten (einschließlich Selbständiger) ;
  • Sie ist nicht kumulierbar mit der am 25. März 2020 eingeführten finanziellen Unterstützung in Höhe von 5000€. (von denen der Selbstständige als Kaufmann oder wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens profitieren konnte). Um den Antrag auf die Beihilfe von 2500 € als Selbstständiger zu stellen, müssen Sie also auf eine negative Antwort des Wirtschaftsministeriums bezüglich der Beihilfe von 5000 € warten;

Wenn Sie möchten, dass wir uns um die Erstellung dieses Antrags kümmernBitte klicken Sie auf den untenstehenden Link "Bitte verfassen Sie meine Anfrage", damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und an uns zurücksenden können:

  • BIB ;
  • Das beigefügte Mandat ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet ;
  • Das Schreiben des Wirtschaftsministeriums, in dem die Ablehnung der finanziellen Unterstützung in Höhe von 5.000 € mitgeteilt wird. ;
Hilfe zur Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen

Hilfe zur Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen

Sie beruht auf dem Gesetz vom 3. April 2020 über eine Beihilferegelung für Unternehmen in vorübergehenden Schwierigkeiten.

Die Hauptmerkmale dieser Hilfe sind folgende:

  • Es handelt sich um eine Hilfe in Form eines rückzahlbaren Vorschusses mit einem Zinssatz von 0,5% ;
  • Sie ist bestimmt an jede Gesellschaft oder natürliche Personen die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, sowie bestimmte freie Berufe ;
  • Die Hilfe beläuft sich maximal bis zu 50% von Personal- und Mietkosten (maximal 10 000€ pro Monat) für den Zeitraum vom 15. März 2020 bis zum 15. Mai 2020. Der Antrag auf Unterstützung kann also erst ab dem 15. Mai 2020 gestellt werden ;
  • Der Höchstbetrag der Unterstützung beträgt 500 000€ ;
  • Die Gesellschaft sollte nicht als ". Unternehmen in Schwierigkeiten " am 1. Januar 2020. Dies ist der Fall, wenn der Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen zu einem negativen kumulierten Betrag führt, der die Hälfte des Stammkapitals übersteigt;
  • Der Antrag muss eingereicht werden beim Ministerium für Wirtschaft bis spätestens 15. August 2020 zusammen mit :
    • Entweder Jahresabschluss 2019
    • Entweder mit verfügbaren Finanzdaten (Beispiel: Jahresabschluss 2018 und Bankauszüge, aus denen die Ausgaben für Personal und Miete hervorgehen) ;
  • Die Hilfe wird vor dem 1. Oktober 2020 ausgezahlt. Die Rückzahlung der Beihilfe erfolgt auf der Grundlage eines Rückzahlungsplans, der von dem antragstellenden Unternehmen vorgeschlagen und vom Staat gegen Ende des ersten Halbjahres 2021 genehmigt wird. Die Rückzahlung der Beihilfe beginnt frühestens zwölf Monate nach der Zahlung des rückzahlbaren Vorschusses, sofern das Unternehmen nichts anderes beantragt ;

Wenn Sie möchten, dass wir uns um die Erstellung dieses Antrags kümmern rückzahlbaren Vorschusses zu erhalten, bitten wir Sie, sich per E-Mail erneut an uns zu wenden.

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