⚠ FRIST FÜR DIE EINREICHUNG DER EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG FÜR DAS JAHR 2024 ⚠.
Zur Information: Es gilt das Datum des Eingangs der Erklärung bei der Administration des Contributions Directes (ACD) und nicht der Poststempel auf dem Umschlag.
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung ermöglicht die Berichtigung einbehaltener Steuern (z. B. Löhne, Renten, Dividenden, ...), die Berücksichtigung anderer Einkünfte (z. B. Mieten, freie Berufe, ...) sowie den Abzug bestimmter Ausgaben (z. B. Schuldzinsen, Versicherungen, Spenden, Kosten für Hausangestellte und Wachpersonal, ...).
Nach diesem Datum, dem 31. Dezember 2025, riskieren Sie eine Mahnung oder sogar eine Veranlagung von Amts wegen durch die ZAV.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin zur Verfügung, um Sie zu begleiten und diesen administrativen Schritt zu erledigen. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!
Das Luxconcept-Team
