
Grenzüberschreitende Befreiungsregelung
Diese Regelung ermöglicht es luxemburgischen Steuerpflichtigen, Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen an Kunden außerhalb Luxemburgs, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, in Rechnung zu stellen, ohne die luxemburgische Umsatzsteuer anwenden zu müssen.
Um diese Sonderregelung in Anspruch nehmen zu können, muss der luxemburgische Steuerpflichtige :
- Einen Jahresumsatz in der Europäischen Union (Luxemburg + andere Mitgliedsstaaten) von weniger als 100.000€ im vorangegangenen Kalenderjahr haben;
- In dem Mitgliedstaat, in dem er die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen möchte, im vorangegangenen Kalenderjahr einen Jahresumsatz unterhalb der vom Mitgliedstaat festgelegten nationalen Schwelle (z. B. 25.000 € für Deutschland und Belgien, 37.500 € für Frankreich) erzielt haben.
Achtung: Diese Regelung gilt nicht für besondere Mehrwertsteuerregelungen wie z. B. Fernverkäufe oder Dienstleistungen, die sich auf ein Gebäude beziehen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen.