Dieses Datum bedeutet, dass wir bis Mitte April 2026 keine Steuererklärungen erstellen können, die unter anderem die folgenden Formulare betreffen:
➡️100: Erklärung für die Einkommensteuer natürlicher Personen ;
➡️110: Erklärung zur Feststellung des Gewerbeertrags und Erklärung zur Gewerbesteuer für gewerbliche Tätigkeiten in eigenem Namen ;
➡️200: Erklärung über die gemeinsame Feststellung der Einkünfte von Kollektivunternehmen und Miteigentümergemeinschaften ;
➡️500: Erklärung der Körperschaften (IR, IC, IF) für juristische Personen (Gesellschaften).
Die Aktualisierung Ihrer Akte in der Buchhaltung für das Jahr 2025, die Erstellung des Jahresabschlusses, die Hinterlegung beim Handelsregister und die Erstellung der jährlichen Umsatzsteuererklärung können natürlich bereits erstellt und eingereicht werden 😊 (vorausgesetzt, Sie haben alle Elemente 😉).
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Luxconcept-Team
