💡 ASBL: Die Übergangszeit ist vorbei
👉 Die Einhaltung des neuen Gesetzes vom 7. August 2023 ist keine Option mehr!
Seit dem 23. September 2025 unterliegen nun alle luxemburgischen Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) und Stiftungen vollständig dem Gesetz vom 7. August 2023.
Die zweijährige Übergangszeit ist vorbei: Die Satzung muss konform sein.
⚖ Was das konkret bedeutet :
🔹 Klauseln, die gegen das Gesetz verstoßen, gelten nun als ungeschrieben.
🔹 Die Administratoren bleiben für die Einhaltung der neuen Gesetze verantwortlich.
🔹 Das Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) kann :
- Verwaltungsstrafen verhängen (ab 250 €),
- eine Bescheinigung über die Nichtkonformität veröffentlichen,
- oder sogar eine administrative Auflösung aussprechen, wenn sie über einen längeren Zeitraum untätig bleibt.
🔹 Einige Banken und Institutionen können sich weigern, Konten für nicht konforme gemeinnützige Organisationen zu eröffnen oder zu unterhalten.
🧭 Was tun, wenn Ihre Satzung noch nicht auf dem neuesten Stand ist?
1️⃣ Analysieren Sie Ihren bestehenden Status.
2️⃣ Verfassen Sie eine Version, die dem Gesetz vom 7. August 2023 entspricht.
3️⃣ Lassen Sie diese Satzung von einer außerordentlichen Generalversammlung genehmigen.
4️⃣ Hinterlegung der aktualisierten Version beim RCS
💼 Luxconcept begleitet Sie
Unser Treuhänder hilft gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen bei :
✅ ihre Satzung in Einklang bringen
✅ ihre Situation im RCS und RBE regulieren
✅ ihre Governance und ihre Buchführungspflichten absichern
📅 Wer jetzt handelt, kann morgen Sanktionen vermeiden.
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