Das Gesetz sieht eine Übergangszeit von 24 Monaten vor (entweder bis einschließlich 23. September 2025), damit die ABSL ihre Satzungen an die neuen Bestimmungen anpassen können.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das neue Gesetz von 2023 und die Artikel der Satzung, die diesem Gesetz widersprechen, werden unanwendbar.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu den Schritten, die Sie unternehmen müssen, um die Satzung des gemeinnützigen Vereins in Einklang zu bringen, wünschen.