Die LBR informiert gegebenenfalls Unternehmen und Verbände vorbeugend darüber, dass eine Aktualisierung erforderlich ist. Diese Information wird entweder per E-Mail, per Post oder im Rahmen einer Hinterlegungsaktion erfolgen. Seien Sie also wachsam! Wir bitten Sie, die Aktualisierung so schnell wie möglich selbst vorzunehmen oder uns die von der Verwaltung erhaltene Mitteilung zukommen zu lassen, wenn Sie möchten, dass wir uns darum kümmern.
Wird die Konformität nicht hergestellt, kann in einer zweiten Phase ein formelles Verfahren eingeleitet werden. In diesem Rahmen wird LBR schrittweise die folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen anwenden:
- Öffentliche Erwähnung der Verstöße in der Akte der betreffenden Person oder Einrichtung, die auf der LBR-Website eingesehen werden kann; ;
- Ausstellung von Teillizenzen und Bescheinigungen, in denen die festgestellten Verstöße festgehalten werden ;
- Verhängung eines täglichen Zwangsgelds von 40 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 3.600 € ;
- Streichung aus der Akte von Amts wegen, ohne Auflösung oder Verlust der Rechtspersönlichkeit ;
- Weiterleitung der Akte an die Staatsanwaltschaft als letztes Mittel.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, laden wir Sie ein, den Pressemitteilung des Justizministeriums.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Luxconcept-Team
