Vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise beschloss die Generaldirektion der Mittelklasse, ein Nothilfefonds für sehr kleine Unternehmen und Selbstständige.
Es handelt sich um eine sofortige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung von 5 000€. Um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag gestellt werden beim Ministerium für Wirtschaft.
Die Bedingungen, um diese Hilfe zu erhalten, sind :
- Gültige Niederlassungsgenehmigung, die von der Generaldirektion für Mittelstand ausgestellt wurde;
- Anzahl der Beschäftigten zwischen 0 und 9
- Tätigkeit unterbrochen seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020;
- Jahresumsatz von mindestens 15.000 Euro.