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Profitieren Sie vom Notfonds für KMU und Selbstständige

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise hat die Generaldirektion für den Mittelstand beschlossen, einen Notfallfonds für sehr kleine Unternehmen und Selbstständige einzurichten. Es handelt sich dabei um eine sofortige, nicht rückzahlbare Finanzhilfe in Höhe von 5.000€. Um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag beim Wirtschaftsministerium gestellt werden. Die Bedingungen, um diese Hilfe zu erhalten, sind :
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Vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise beschloss die Generaldirektion der Mittelklasse, ein Nothilfefonds für sehr kleine Unternehmen und Selbstständige.

Es handelt sich um eine sofortige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung von 5 000€. Um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag gestellt werden beim Ministerium für Wirtschaft.

Die Bedingungen, um diese Hilfe zu erhalten, sind :

  • Gültige Niederlassungsgenehmigung, die von der Generaldirektion für Mittelstand ausgestellt wurde;
  • Anzahl der Beschäftigten zwischen 0 und 9
  • Tätigkeit unterbrochen seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020;
  • Jahresumsatz von mindestens 15.000 Euro.

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